Die Abhörrechte des BKA
Das BKA soll jetzt auch Abgeordnete, Geistliche und Anwälte präventiv abhören dürfen, berichtete die taz.
Eigentlich noch interessanter ist folgender Absatz: "Das BKA darf demnach weiter präventive Terror-Ermittlungen einfach an sich ziehen...ein Vetorecht bekämen sie (Anm: Die Länder) nicht...".
Es gibt in der deutschen Geschichte ganz starke Gründe, die gegen eine solche zentrale Polizeigewalt sprechen. Dafür braucht man nichtmal die Gestapo anzuführen, denn die Stasi eignet sich noch besser zum Vergleich. So betrachte man den Auftrag;
Heute nutzt Schäuble das BKA zur "Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Inland", damals war das Ziel die "Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten".
Sieht jemand den Unterschied?
Im Zuge der Rasterfahndung wurde noch über die nötigen Machtgrenzen diskutiert. Herold wurde zum Feindbild, obwohl er sich angeblich Gedanken zum Datenschutz machte, obwohl seine geäußerten Motive nicht einen Überwachungsstaat, sondern eine gerechte Justiz im Sinn hatten (der Artikel in der Zeit ist lesenswert, ebenso wie das zugehörige Buch).Und dabei hatte das BKA damals nur einen Bruchteil der Rechte, verbunden mit einer Gesetzgebung, die (vielleicht bis auf das Notstandsgesetz und den Extremistenerlass, weiteres wäre zumindestens mir jedoch unbekannt) doch das Grundgesetz nicht unbeachtet ließ.
Heute denkt die Kanzlerin über den Einsatz der Armee im Inland nach (man denke an den Ebert-Groener-Pakt), Kriegsflugzeuge fliegen über Demonstranten hinweg, und das BKA bekommt tendenziell immer umfangreichere Befugnisse. Quo vadis, Michel?
Eigentlich noch interessanter ist folgender Absatz: "Das BKA darf demnach weiter präventive Terror-Ermittlungen einfach an sich ziehen...ein Vetorecht bekämen sie (Anm: Die Länder) nicht...".
Es gibt in der deutschen Geschichte ganz starke Gründe, die gegen eine solche zentrale Polizeigewalt sprechen. Dafür braucht man nichtmal die Gestapo anzuführen, denn die Stasi eignet sich noch besser zum Vergleich. So betrachte man den Auftrag;
Heute nutzt Schäuble das BKA zur "Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Inland", damals war das Ziel die "Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten".
Sieht jemand den Unterschied?
Im Zuge der Rasterfahndung wurde noch über die nötigen Machtgrenzen diskutiert. Herold wurde zum Feindbild, obwohl er sich angeblich Gedanken zum Datenschutz machte, obwohl seine geäußerten Motive nicht einen Überwachungsstaat, sondern eine gerechte Justiz im Sinn hatten (der Artikel in der Zeit ist lesenswert, ebenso wie das zugehörige Buch).Und dabei hatte das BKA damals nur einen Bruchteil der Rechte, verbunden mit einer Gesetzgebung, die (vielleicht bis auf das Notstandsgesetz und den Extremistenerlass, weiteres wäre zumindestens mir jedoch unbekannt) doch das Grundgesetz nicht unbeachtet ließ.
Heute denkt die Kanzlerin über den Einsatz der Armee im Inland nach (man denke an den Ebert-Groener-Pakt), Kriegsflugzeuge fliegen über Demonstranten hinweg, und das BKA bekommt tendenziell immer umfangreichere Befugnisse. Quo vadis, Michel?
onli - 17. Jan, 16:26
Mit der Überwachung ist es wie mit der Armbrust
"In Europa wurde die Verwendung von Bögen und Armbrüsten in Kämpfen zwischen Christen durch das Zweite Lateranische Konzil 1139 verboten, da sie wegen ihrer Reichweite und ihrer Durchschlagskraft gegen Rüstungen als unritterlich galten. Der Einsatz gegen Heiden, insbesondere gegen arabisch/islamische Gegner, blieb jedoch erlaubt. Diese moralische Ächtung war jedoch in der Kriegspraxis nicht durchsetzbar. Ironie der Geschichte: Ausgerechnet ein bekannter Förderer der Armbrust, Richard Löwenherz, kam 1199 durch einen Armbrustbolzen zu Tode."
Die Armbrust war also von den Christen auf Grund der Grausamkeit, die von dieser Waffe ausging, geächtet. Sie sollte nicht verwendet werden und wurde in den Kriegen dennoch eingesetzt. Das Zweite Lateranische Konzil, welches zur damaligen Zeit etwa den Genfer Konventionen entsprach (der Vorsitzende war der Papst selbst), hatte es nicht geschafft, diese Waffe erfolgreich zu verbieten.
Ich denke, mit der Überwachung ist es heutzutage genauso:
Es sollte nicht überwacht werden; im Krieg gegen den internationalen Terrorismus [3], ist es aber absolut notwendig alles und jeden zu überwachen.
Gruß
Dunkelangst
[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust#Geschichte
[2]: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Laterankonzil
[3]: http://www.dunkelangst.org/2007/12/14/im-kampf-gegen/